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Familienstiftung oder Familienpool?

23. Juli 2026 durch
Maximilian Pschiebel


Die Vermögensnachfolge beginnt in der Beratung häufig mit einer vermeintlich einfachen Frage: 
Wie kann Vermögen möglichst steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen werden?


Diese Frage greift jedoch oft zu kurz.

Gerade bei größerem Immobilienvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen, unternehmerischen Strukturen oder komplexeren Familienverhältnissen geht es nicht nur um Schenkungsteuer, Freibeträge oder Bewertungsabschläge. Mindestens ebenso wichtige Fragen sind: Wer soll künftig die Kontrolle ausüben? Wer soll laufende Erträge erhalten? Wie wird verhindert, dass Vermögen zersplittert? Wie werden Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsrisiken begrenzt? Und wie bleibt die Struktur auch dann handlungsfähig, wenn familiäre Vorstellungen später auseinandergehen?

Aus meiner Sicht ist genau das der Punkt, an dem Nachfolgeplanung interessant wird. Gute Gestaltung und Nachfolgeplanung beginnt mit einer klaren Zielordnung.

1. Der klassische Fehler: Steueroptimierung ohne Governance

In der Praxis ist der erste Gestaltungsschritt häufig eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. Der Gedanke liegt nahe: Die nächste Generation erhält bereits Vermögen, die übertragende Generation behält Erträge und Einfluss. Gerade bei Immobilien oder Gesellschaftsanteilen kann das ein sinnvoller Baustein sein.

Eine einzelne Übertragung beantwortet jedoch noch nicht, wie die Familie künftig Entscheidungen trifft. Sie verhindert auch nicht automatisch Streit zwischen mehreren Nachfolgern. Und sie löst regelmäßig nicht die Frage, wie Vermögen dauerhaft zusammengehalten werden soll.

Wer größere Vermögenswerte übertragen möchte, sollte deshalb zunächst die Governance-Frage stellen: Soll jeder Nachfolger frei über seinen Anteil verfügen können? Sollen Anteile verkauft, belastet oder vererbt werden dürfen? Wer entscheidet über Sanierungen, Ausschüttungen, Investitionen oder Verkäufe? Und was passiert, wenn ein Familienmitglied Liquidität benötigt oder sich aus der Struktur lösen möchte? 

2. Familienpool und Familiengesellschaft: Vermögen bündeln, Einfluss steuern

Ein häufig geeignetes Instrument ist der Familienpool beziehungsweise eine Familiengesellschaft. Dabei wird Vermögen (Immobilien, Beteiligungen, sonstiges Familienvermögen) in einer gesellschaftsrechtlichen Struktur gebündelt. Die nächste Generation erhält dann nicht einzelne Gegenstände, sondern Beteiligungen an dieser Struktur.

Das Vermögen bleibt damit organisatorisch zusammen. Entscheidungsrechte, Stimmrechte, Entnahmen, Geschäftsführung, Verfügungsbeschränkungen und Austrittsregelungen können gesellschaftsvertraglich geregelt werden. Es entsteht nicht nur eine steuerliche, sondern auch eine zivilrechtlich und wirtschaftlich kontrollierbare Nachfolgestruktur.

Wichtig ist allerdings: Ein Familienpool ist kein steuerlicher Zaubertrick. Er kann sehr sinnvoll sein, um Vermögen zu ordnen und langfristig handhabbar zu machen. Ob und in welchem Umfang er steuerliche Vorteile bringt, hängt aber vom konkreten Vermögen und der konkreten Ausgestaltung ab. Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen für unternehmerisches Vermögen setzen eigene Voraussetzungen voraus; insbesondere ist zwischen begünstigungsfähigem Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) und nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen zu unterscheiden.

Gerade bei rein vermögensverwaltendem Immobilienvermögen muss deshalb genau geprüft werden, welche Struktur tatsächlich sinnvoll ist. Nicht alles, was gesellschaftsrechtlich elegant erscheint, ist steuerlich automatisch begünstigt.

3. Familienstiftung: Vermögensbindung mit langfristiger Perspektive

Neben dem Familienpool wird in der Beratung zunehmend die Familienstiftung diskutiert. Sie kann insbesondere dann interessant sein, wenn Vermögen nicht nur übertragen, sondern dauerhaft gebunden und über Generationen hinweg nach bestimmten Regeln verwaltet werden soll.

Die Familienstiftung ist keine bloße Vertragsgestaltung, sondern eine eigene rechtliche Struktur. Eine rechtsfähige Stiftung entsteht grundsätzlich durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde. Das Stiftungsgeschäft muss unter anderem eine Satzung enthalten, in der Zweck, Name, Sitz und Vorstand geregelt sind. Anerkannt wird die Stiftung, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint.

Die Stärke der Stiftung besteht somit darin, dass Vermögen aus der unmittelbaren privaten Vermögenssphäre herausgelöst und einer langfristigen Zweckbindung unterstellt wird. Das kann bei unternehmerischen Beteiligungen, Immobilienvermögen oder besonderen familiären Versorgungssituationen sinnvoll sein. Beispielsweise kann eine Stiftung so gestaltet werden, dass bestimmte Familienmitglieder laufend versorgt werden, während die Vermögenssubstanz selbst nicht beliebig zerschlagen werden kann.

Die Herausforderung liegt jedoch in der geringeren Flexibilität. Wer eine Stiftung errichtet, muss sehr genau wissen, was die Stiftung leisten soll. Zweck, Begünstigte, Organe, Kontrollrechte, Ausschüttungsregeln und Änderungsmöglichkeiten müssen sorgfältig formuliert werden, denn diese lassen sich anschließend nicht mehr ohne Weiteres ändern. 

4. Pflichtteil, Ehe und Liquidität: Die unterschätzten Störfaktoren

Nachfolgeplanung scheitert selten an „der einen“ großen Rechtsfrage. Häufig scheitert sie an Punkten, die zu spät bedacht wurden.

Dazu gehören insbesondere Pflichtteilsrechte. Wird ein Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, kann er grundsätzlich den Pflichtteil verlangen; dieser besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch lebzeitige Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

Wer also Vermögen zu Lebzeiten überträgt oder in eine langfristige Struktur einbringt, sollte nicht nur steuerlich denken. Entscheidend ist auch, ob Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind, ob Pflichtteilsverzichte in Betracht kommen und ob im Erbfall ausreichend Liquidität vorhanden wäre.

Gleiches gilt für eheliche Güterstände, Zugewinnausgleichsrisiken und internationale Bezüge. Gerade bei Unternehmerfamilien oder vermögenden Privatpersonen sind Vermögenswerte häufig nicht nur in einer Person, einer Gesellschaft oder einem Land konzentriert. Dann muss die Struktur auch bei Scheidung, Wegzug, Tod oder Streit praktisch funktionieren.

5. Die richtige Reihenfolge: Erst Zielbild, dann Instrument

Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt sich deshalb eine klare Reihenfolge. Zunächst sollte das Vermögen vollständig aufgenommen werden: Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Wertpapiere, Auslandvermögen, Darlehen, Verbindlichkeiten, familiäre Ansprüche und bestehende testamentarische Regelungen.

Danach folgt die Zielbestimmung: Versorgung der übertragenden Generation, Absicherung einzelner Angehöriger, Gleichbehandlung oder bewusste Ungleichbehandlung von Kindern, Erhalt von Unternehmen, Schutz vor Zersplitterung, steuerliche Optimierung, Wegzugsfähigkeit, internationale Anschlussfähigkeit.

Erst danach entscheiden wir, welches Instrument passt: Nießbrauchsgestaltung, Familiengesellschaft, Familienpool, Familienstiftung, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht oder eine Kombination daraus. Meist entsteht die Lösung aus mehreren Bausteinen, die rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich aufeinander abgestimmt werden müssen.

Fazit

Vermögensnachfolge ist mehr als Steueroptimierung. Sie ist Strukturarbeit.

Ein Familienpool kann helfen, Vermögen zu bündeln und Entscheidungsregeln innerhalb der Familie festzulegen. Eine Familienstiftung kann sinnvoll sein, wenn Vermögen dauerhaft gebunden und über Generationen hinweg nach festen Regeln verwaltet werden soll. Eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt kann ein wichtiger Baustein sein, ersetzt aber nicht automatisch eine Gesamtplanung.

Entscheidend ist, dass die Gestaltung zum Vermögen, zur Familie und zu den langfristigen Zielen passt. Die beste Nachfolgestruktur ist daher nicht zwingend diejenige, die auf dem Papier die größte Steuerersparnis verspricht. Die beste Struktur ist diejenige, die auch dann noch funktioniert, wenn es schwierig wird.